Wegestrecke-Unfälle gelten auch im Home-Office
Eine Frau verletzte sich nach Beendigung ihrer Homeoffice-Tätigkeit auf dem Weg von ihrem Büro ins Stockwerk darunter.
Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Gericht sah dies anders. Die Frau sei auf dem direkten Weg von ihrer Arbeit in den Wohnbereich gewesen, als der Unfall passierte. Im Übrigen gelte für das Homeoffice oder der mobilen Arbeit der selbe Unfallversicherungsschutz wie bei der Ausübung der Tätigkeit an der Arbeitsstätte des Arbeitgebers.
Sozialgericht Schwerin AZ S 16 U 49/22